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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. März 2021 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Gewinnverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten Fassung (19/29486) vorgelegt.
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