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Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2020 bekannt gegeben (Az. IV C 6 – S-2142 / 19 / 10003 :011).
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