+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das BMF hat am 14.11.2024 den Referentenentwurf für eine „Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung“ veröffentlicht. Durch deren Erweiterung soll der Austausch länderbezogener Berichte mit den Staaten und Gebieten Albanien und die Ukraine zum nächsten vorgesehenen Austauschtermin 31.03.2025 ermöglicht werden.
Source: DATEV