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Das BAG hatte zu entscheiden, ob der Kläger der Beklagten zum Ersatz von Anwaltskosten für Ermittlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen des Spesenbetrugs, des Abrechnungsbetrugs und von Compliance-Verstößen verpflichtet ist (Az. 8 AZR 276/20).
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