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Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur wurde am 10.07.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 31.07.2026 in nationales Recht umsetzen und ab diesem Zeitpunkt anwenden.
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