+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet den Beschluss des VG Berlin vom 04.09.2020 bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im vorliegenden Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az. 1 S 116/20).
Source: DATEV