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Das Niedersächsische OVG hat entschieden, dass die von der Polizeidirektion Hannover an den fünf im Berufungsverfahren noch streitgegenständlichen Standorten betriebene Videobeobachtung aktuell rechtswidrig ist sowie an zwei weiteren Standorten, an denen die Kameras im März 2020 demontiert wurden, rechtswidrig war (Az. 11 LC 149/16).
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