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Laut EU-Kommission bestehen in der EU trotz bestehender Maßnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen nach wie vor steuerliche Hindernisse, insbesondere ineffiziente Quellensteuerverfahren. In ihrem Aktionsplan hatte sie die Vorlage eines Gesetzesvorschlags für 2022 angekündigt. Sie konsultiert nun bis zum 26.06.2022 zu dem geplanten Gesetzesvorhaben.
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