+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind. Das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder muss von der zuständigen Verkehrsbehörde dokumentiert werden; andernfalls ist eine spätere Heranziehung zu Abschleppkosten rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des VG Koblenz hervor (Az. 2 K 1308/19).
Source: DATEV