Ist ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen, darf es nicht passiviert werden und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 3044/14 E).
Source: DATEV STeuer
Dez 15, 2016
Ist ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen, darf es nicht passiviert werden und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 3044/14 E).
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