+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Ist ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen, darf es nicht passiviert werden und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 3044/14 E).
Source: DATEV STeuer