+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LG München I hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, in der sie einer Tonträgerherstellerin verboten hatte, eine Schlager-Compilation mit dem Titel: „Die Hit Giganten. Die besten Schlager Hits aller Zeiten“ anzubieten (Az. 33 O 6490/21).
Source: DATEV