+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Kommt es im unmittelbaren Bereich eines Zebrastreifens zu einer Kollision zwischen einem Auto und einem fahrradfahrenden Kind, so haftet die Autofahrerin oder der Autofahrer auch dann zu 100 %, wenn das Kind schon vor Erreichen des Zebrastreifens in einem Bogen vom Gehweg auf die Straße fährt, um diese zu überqueren. So entschied das AG Bad Iburg (Az. 4 C 648/19).
Source: DATEV