Mit dem Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Kammerversammlungen sollte auch eine neue Regelung eingeführt werden, nach der die Rechtsanwaltskammern künftig anlasslos die Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten zum Zweck der Geldwäscheprävention kontrollieren müssen. Nach entschiedenen Protesten aus der Anwaltschaft wurde das Gesetz nun ohne die umstrittene Regelung verabschiedet. Sie könnte jedoch im Herbst wieder aufgegriffen werden. Das teilte die BRAK mit.
Source: DATEV
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