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Der Generalanwalt am EuGH hat die Schlussanträge in der Rechtssache C-295/23 (Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG gegen die RAK München) vorgelegt und mehrfach die Bedeutung der Wahrung anwaltlicher Unabhängigkeit – auch vor anderen Wirtschaftsteilnehmern und Dritten – hervorgehoben. Darauf weist die BRAK hin.
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