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Deutschland wird die Option zur Verschiebung Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) nicht in Anspruch nehmen. Damit bleibt es dabei, dass Inlandsemittenten in Deutschland die ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre anzuwenden haben, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Darauf weist die WPK hin.
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