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Auf dem außerordentlichen Treffen der EU-Energieministerinnen und -minister in Brüssel am 30.09.2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Notfallmaßnahmen zur Eindämmung hoher Energiepreise im Strombereich verständigt. Die beschlossene EU-Verordnung umfasst Regelungen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt sowie eine Solidarabgabe für Energieproduzenten, wie Unternehmen im Erdöl, Erdgas, Kohle- und Raffineriebereich.
Source: DATEV