Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen soll insbesondere die Möglichkeit eingeführt werden, für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anzupassen. Darüber informiert das BMF.
Source: DATEV STeuer
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