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Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass umfänglich zu überarbeiten. Die novellierte Fassung des UStAE zu § 25 UStG wurde den Verbänden und interessierten Kreisen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.
Source: DATEV