Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Hiernach sind von den mitteilungspflichtigen Stellen steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen – insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Erstattung von solchen Beiträgen an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung zu melden.
Source: DATEV STeuer
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