+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Leistungen, die der Anbieter eines Kundenbindungsprogramms gegen Entgelt im Rahmen einer „Partnervereinbarung“ an Händler durch Belieferung der Teilnehmer, d. h. der Kunden der im (Internet-)Handel als Verkäufer tätigen Partner, mit Warenprämien oder Dienstleistungsprämien erbringt, ebenso wie die im Zusammenhang mit dem Kundenbindungsprogramm an die Partner ausgeführten Managementleistungen steuerbare Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG darstellen (Az. V R 64/17).
Source: DATEV STeuer