Der BFH nimmt Stellung zur Frage der AfA für den nachträglichen Erwerb eines Tiefgaragenstellplatzes (2015), der in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang zur 1999 erworbenen, denkmalgeschützten Mietwohnung steht (Az. 13 K 201/17).
Source: DATEV
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