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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Voraussetzungen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG im Streitjahr 2014 vorliegen, wenn der alleinige Geschäftsführer einer GmbH dieser ein Darlehen zu marktunüblichen Konditionen überlässt (Az. VIII R 5/17).
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