Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine erst nach Abgabe der Steuererklärung, jedoch vor Veranlagung geltend gemachte Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG außerbilanziell gewinnmindernd vorzunehmen ist oder sie den Regeln einer Bilanzänderung unterliegt (Az. XI R 12/18).
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