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Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden können (Az. VIII R 24/12).
Source: DATEV STeuer