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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen bei Abgabe der Steuererklärung durch unberatene Steuerpflichtige ein Antrag gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG im Streitjahr 2010 als konkludent gestellt angenommen werden kann und welche Erkundigungspflichten den Steuerpflichtigen aufgrund des Inhalts der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP zur Wechselwirkung der Wahlrechte gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 und § 32d Abs. 6 EStG treffen (Az. VIII R 33/15).
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