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Der BFH hat in Bezug auf die Verrechnung sog. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Veranlagung 2009 zur Frage Stellung genommen, ob die Geltendmachung eines (Veranlagungs-)Wahlrechts nach § 32d Abs. 4 EStG zwingend mit der Einkommensteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum zu erfolgen hat oder ob auch eine Änderung der bestandskräftig gewordenen Steuerfestsetzung aufgrund einer späteren Wahlrechtsausübung möglich ist (Az. VIII R 27/14).
Source: DATEV STeuer