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Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der Umstand, dass sowohl der Kläger als Unternehmer als auch seine damalige Ehefrau im gleichen Umfang Empfänger der von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbrachten Werklieferung gewesen sind, der alleinigen Inanspruchnahme des Klägers als Steuerschuldner gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 UStG entgegensteht (Az. V R 7/20).
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