Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. So entschied der BFH (Az. VI R 55/08).
Source: DATEV STeuer
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