+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen lt. BFH der inländischen Steuerpflicht (Az. VI R 31/21).
Source: DATEV