Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine vGA i. S. des § 8a Abs. 5 KStG – in der im Streitjahr geltenden Fassung des sog. Korb II-Gesetzes – Auswirkungen auf den einheitlich und gesondert festzustellenden Gewinn einer Personengesellschaft und damit folgend auch auf die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags hat (Az. I R 51/14).
Source: DATEV STeuer
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