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Der BFH hat bzgl. der Ermittlung des Einheitswerts eines Gebäudes mit Walmdach im Beitrittsgebiet zu der Frage Stellung genommen, wie der Umfang nicht ausgebauter Dachräume bei abgehängten Decken (sog. Staubdecke) unter dem Niveau der Dachkante bzw. dem Ringanker eines Gebäudes zu bestimmen ist (Az. II R 4/19).
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