+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das BMF teilt mit, dass im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von im Home Office tätigen Grenzpendlern und im öffentlichen Dienst Beschäftigten mit dem Großherzogtum Luxemburg die in Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zum DBA-Luxemburg unterzeichnet wurde (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :002).
Source: DATEV