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Das BMF gibt die staatenbezogene Aufteilung der vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen bekannt (Az. IV C 4 – S 2221/20/10002 :006).
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