+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das ArbG Köln entschied, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Mitarbeiterin an dem sog. Potsdamer Treffen von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind (Az. 17 Ca 543/24).
Source: DATEV