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Mit Urteil vom 22. November 2018 hat der BFH entschieden, dass die steuerbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen auch Kunstsammlungen erfasst, die eigens für die Ausstellung und damit nur vorübergehend zusammengestellt wurden. Das BMF teilt die darauf folgende Änderung des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7238 / 19 / 10002 :001).
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