+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Behörden haben nicht die Möglichkeit, gesetzlich festgelegte Fristen ohne Ausnahmeregelung (hier: Klagefrist) zu verlängern. Wer sich auf eine anders lautende Zusicherung einer Behördenmitarbeiterin verlässt, dem könne auch keine Wiedereinsetzung gewährt werden, so das VG Magdeburg (Az. 6 A 33/23 MD). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Source: DATEV