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Keine Einwände hat der Bundesrat am 27.09.204 gegen den Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ erhoben (BR-Drucks. 375/24). Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorhaben wie in seiner ursprünglich geplanten Fassung verabschiedet wird.
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