Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (21/1849, 21/2466, 21/2669 Nr. 23) angenommen.
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