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Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht vorgelegt (19/23567). Damit sollen laut Vorlage die Vorschläge der „Kommission Kinderschutz“ der Landesregierung Baden-Württemberg zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) umgesetzt werden.
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