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Für den Teilnehmer an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Ausbildungsmaßnahme bestand bei allen Verrichtungen während des Einführungsseminars, die in innerem Zusammenhang mit der Ausbildung standen, Unfallversicherungsschutz. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 9 U 180/20).
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