Das OVG Niedersachsen entschied, dass die Pressemitteilung „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ der Pflegekammer Niedersachsen vom 7. September 2020 vorläufig von deren Homepage entfernt werden muss (Az. 8 ME 99/20).
Source: DATEV
Das OVG Niedersachsen entschied, dass die Pressemitteilung „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ der Pflegekammer Niedersachsen vom 7. September 2020 vorläufig von deren Homepage entfernt werden muss (Az. 8 ME 99/20).
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