Damit die Financial Intelligence Unit (FIU) künftig Geldwäsche-Verdachtsmeldungen effizienter bearbeiten kann, wurden konkrete Vorgaben für Form und Inhalt der Meldungen geschaffen. Die Verordnung, die dies regelt, gilt ab dem 01.03.2026. Darauf weist die BRAK hin.
Source: DATEV
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