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Öffentliche Leistungen sollen in Zukunft unbürokratisch und schnell direkt an die Bürger unbar ausgezahlt werden können. Für Kinder unter 18 Jahren soll die Familienkasse dem Bundeszentralamt für Steuern die IBAN übermitteln, auf die das Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden sei. Das teilt die Bundesregierung mit.
Source: DATEV