+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BGH hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sog. Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat (Az. VI ZR 431/24).
Source: DATEV