Das Finanzamt muss die Kosten für ein Auslandssemester besser anerkennen. Das hat der BFH in einer vom BdSt unterstützten Musterklage bestätigt. Danach müssen auch Ausgaben für den Verpflegungsmehraufwand und die Unterkunftskosten bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden (Az. VI R 3/18).
Source: DATEV
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